Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung der Kampfhundeliste

2.107 Bytes hinzugefügt, 09:05, 9. Jul. 2012
Diskussion
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay
 
[[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)
 
Das ist ja toll, nein wirklich, eine Dogge und dann noch zum Schutzdienst ausgebildet?
 
Ich habe u.a. einen kaukasischen Schäferhund der wird Deiner Dogge mal im Vorbeigehen auf den Kopf spucken. Also jetzt mal im Ernst: Weder Doggen noch Kaukasen bildet man zum Schutzdienst aus, bei Kaukasen wird dringend abgeraten, bei Doggen ist es überflüssig und führt eher zu Gegenteiliges, ganz abgesehen davon, dass eine solche Ausbildung nicht hundefreundlich ist. Für die (notwendige) Kontrolle sind andere erzieherische Massnahmen wichtiger.
Mir ist nicht bekannnt, dass Doggen bei der Polizei Verwendung finden.
 
Einen Pitbul kenne ich nicht, vielleicht meinst Du Pitbull? Also, diese Hunde und der damit verbundene Rassekreis können in der Regel Erwachsenen nicht gefährlich werden, trotzdem schlimme, bzw. schlimmere Bissverletzungen hervorrufen als andere Hunde. Das Problem bei diesen Hunden ist, dass sie eine lebensgefährliche Gefahr für Kinder und anderen Hunden darstellen. Das liegt hauptsächlich an der Gebisskonstruktion und angezüchteten Verhaltensmuster. In Berlin gibt es riesige Hundeauslaufgebiete. Hunde ohne besondere Haltungsvorschriften können dort frei umher laufen. Hunde die ohne Leine nicht kontrolliert werden können stellen eine Gefahr für alle anderen Benutzer und ihren Hunden dar.
Dass Hundehaltung immer artgerecht sein sollte, dass Hundehaltung an bestimmten Bedingungen geknüpft sein sollte, steht für mich ausser Frage. Der "Hundeführerschein" kann hier nur die erste Stufe sein.
Die "Liste" ist ein Versuch. Wie alles was vom Staat kommt, unüberlegt, unausgereift und schließlich auch nicht sachgerecht. Hier müßten ganz andere Gesetze her. Aber es gibt unvollkommende Gesetze die eine unvollkommende Gesamtsituation deckeln können. Dieses Gesetz hat (in einer Großstadt) vielen Kindern einiges erspart und vielen Hunden Leben und Gesundheit erhalten. Die Lösung ist es nicht. Ich bin für die Beibehaltung der Rasseliste weil von diesem Staat nichts Besseres zu erwarten ist, es sei denn wir arbeiten daran.
 
==== Argument 1 ====
 
 
 
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...
672
Bearbeitungen

Navigationsmenü