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Bearbeitungen
Änderungen
→Argument 1
Neue Fassung, Absatz 2, Der Amtseintrag, ob bei Volksbegehren oder Wahl, ist abzulehnen, klar und unmissverständlich.
Das sollte auch dementsprechend formuliert werden. Der zweite Satz ist hier nicht eindeutig.
Agnito
==== Argument 2 ====
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