9.135
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Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Brandenburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen,
wobei u.U. unter Umständen eine Übergangsfrist zu gewähren ist.
| Begründung =
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 11.07.2012
}}