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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung

263 Bytes hinzugefügt, 13:21, 13. Jul. 2012
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 13:59, 13. Jul. 2012 (CEST) Die Übernahme der Klarstellung, dass eine Anhörung vor dem Beschluss der Ordnngsmaßnahme gemeint ist, ist sinnvoll.?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier Die Übernahme der Klarstellung, dass eine Anhörung vor dem Beschluss der Ordnngsmaßnahme gemeint ist, ist sinnvoll. Wobei die Formulierung so absolut ist, dass man sie dahin verstehen könnte, dass auch im Falle des Ausbleibens einer Anhörung, die aber vom Betroffenen zu vertreten ist, keine Ordnungsmaßnahme erfolgen kann ;) Evtl. sollte man das für und wider eintragen"auf Verlangen" wieder einfügen oder das Problem anders auflösen. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 14:21, 13. Jul.2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
1.207
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