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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung

Keine Änderung der Größe, 13:23, 13. Jul. 2012
K
Diskussion
=== Diskussion ===
Die Übernahme der Klarstellung, dass eine Anhörung vor dem Beschluss der Ordnngsmaßnahme gemeint ist, ist sinnvoll. Wobei die Formulierung so absolut ist, dass man sie dahin verstehen könnte, dass auch im Falle des Ausbleibens einer Anhörung, die das aber vom Betroffenen zu vertreten ist, keine Ordnungsmaßnahme erfolgen kann ;) Evtl. sollte man das "auf Verlangen" wieder einfügen oder das Problem anders auflösen. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 14:21, 13. Jul. 2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
1.207
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