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Muster-Vorlage für einen Antrag zum Streaming kommunaler Sitzungen in GVV/SVV/Kreistag (Beschluß eines Antrages der Piraten Bremerhaven):
https://sitzungsdienst.bremerhaven.de/ratsinfo/bremerhaven/8940/U3RWVi1WX18zNC4yMDEy/14/n/63941.doc
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Btauchen wir zu den Kommunalwahlen Untersatützungsunterschriften:
B) Kommunalwahlen
Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind landesweit bei sämtlichen Kommunalwahlen die Parteien und politischen Vereinigungen befreit, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages im Deutschen Bundestag oder Landtag durch mindestens einem im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten ununterbrochen vertreten sind. Spätestens am 92. Tag vor der Wahl stellt der Landeswahlleiter verbindlich für alle Wahlorgane fest, welche Parteien und politischen Vereinigungen am Tag der Bekanntmachung des Wahltages im Deutschen Bundestag oder Landtag entsprechend vertreten sind. Letzte Wahl im Sinne des § 28a Abs. 7 Nr. 1 ist die jeweils letzte Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Brandenburg, die vor der Bekanntmachung des Wahltages der landesweiten Kommunalwahlen stattgefunden hat.
Daneben sind bei der Wahl zum Kreistag des Landkreises und bei sämtlichen in diesem Landkreis stattfindenden Gemeindewahlen diejenigen Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Kommunalwahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in dem Kreistag seit der letzten Kreistagswahl ununterbrochen mit mindestens einem Kreistagsabgeordneten vertreten sind. Alle Wahlvorschlagsträger, die im Kreistag entsprechend vertreten sind, müssen also ihren Wahlvorschlägen zu sämtlichen Kreis- und Gemeindewahlen, die in dem Gebiet des betreffenden Landkreises stattfinden, keine Unterstützungsunterschriften beifügen.
Des Weiteren sind bei der Wahl diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltermins auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in der zu wählenden Vertretung durch mindestens einen Vertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind. Somit sind bei der Wahl der Gemeindevertretung einer Gemeinde auch diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die in dieser Gemeindevertretung entsprechend repräsentiert sind.
Demgegenüber müssen Wahlvorschlagsträger, die ausschließlich in mehreren kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises vertreten sind, die also weder im Deutschen Bundestag oder Landtag noch im Kreistag des Landkreises vertreten sind, ihren für die Wahl zum Kreistag eingereichten Wahlvorschlägen die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beifügen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Behrend
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Ministerium des Innern Land Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
fon: (0331) 866 2239
fax: (0331) 866 2202
mail: angelika.behrend@mi.brandenburg.de
oder
mail: landeswahlleiter@mi.brandenburg.de
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