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Meines Erachtens wäre es super, wenn sie einheitlich ist. Die Erklärung ist nach meinen Recherchen eine Mustervorlage, welche auch beim Landesdatenschutzbeauftragten BRB oder beim [[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/verpflds.htm| Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein]] (für Firmenmitarbeiter) öffentlich ist. Es werden lediglich zu den zusätzlichen §§ noch Leitwerke bezüglich Sicherheit der Daten, zwecks Online-Durchsuchung, Rechnersicherheit usw. mit aufgelistet.
Also zusammenfassend: diese Vorlage kann und sollte - nach derzeitiger Kenntnislage - als Verpflichtungserklärung defintiv für den LV Brandenburg genutzt werden.
--[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 15:11, 7. Okt. 2009 (CEST)
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