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Satzung/Kreissatzung

2 Bytes entfernt, 15:40, 23. Jul. 2009
K
§ 9 - Organe des Kreisverbandes
(1) Organe sind der Vorstand, der Kreisparteitag und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 18.09.08.200909.
===§ 9a - Der Vorstand===
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