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Satzung/Kreissatzung

261 Bytes hinzugefügt, 15:43, 23. Jul. 2009
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1) Die Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.
2) Änderungen treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:59, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9(2): Gündungsversammlung am 18.09.09 und nicht 09.08.09. ich bin mir über die idee bewusst, die gründung während des landstreffens durchzuführen. dies halte ich aber eher für suboptimal, da es die meisten dann anwesenden nicht interessieren wird.
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