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Benutzer Diskussion:Holger-DOS

681 Bytes hinzugefügt, 04:35, 2. Okt. 2012
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Hallo Bastian,
Art. 7 Abs. 1 Verfassung der DDR: "Die Staatsorgane gewährleisten die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik ..."
Art. 21 NrS. 2 "Das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ist dadurch gewährleistet, daß die Bürger ... in Volksabstimmungen ihren Willen bekunden."
Falls Du dich nicht mehr an die Wendezeit erinnern kannst, bei mir reichts noch. So hat man uns monatelang versucht einzubleuen, daß eine Volksabstimmung über den Einigungsvertrag nicht vorgesehen sei. Stimmte auch für die Wessis, die waren nach dem GG unmündig (einzige Ausnahme: Art. 29 GG, bisher genau einmal angewandt). Stimmte jedoch nicht für die Ossis, die nach ihrer Verfassung -wenn auch jahrzehntelang anders regiert- durchaus mündig waren. Erst durch die Okkupation der DDR durch die BRD verloren die Ossis ihre Mündigkeit. Okkupation deshalb, weil nach Art. 7 Verf.DDR der Einigungsvertrag unzulässig war (ist). Alle die sich 1990 nach der März(?)-Wahl noch für Politik interessierten und dieses Interesse bis nach dem 01.07.1990 (Währungsunion) beibehielten haben gemerkt, daß die DDR von der BRD aus regiert wird (auch wenn sie es nicht sehen wollten). Und weil die Wessis unmündig waren und sind, sind wir Ossis es auch geworden.
Und daher: Schluß mit der Unmündigkeit! Eine Verfassung für Deutschland! Jetzt!
--[[Benutzer:Pirat37304|Pirat37304]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 22:06, 1. Okt. 2012 (CEST)
 PS: Ich bin kein Verfechter der Theorie, daß das GG im Juli (?) 1990 (auf jedem Fall zu einem Zeitpunkt vor der Okkupation der DDR durch die BRD) außer Kraft trat und die BRD damit zu existieren aufhörte. Selbst wenn man die erste Annahme als richtig unterstellen würde (Außerkrafttreten des GG), es das GG ist zwischenzeitlich so häufig geändert worden, daß man nun die erneute Inkrafttretung unterstellen muß. Und diese Annahme hätte auch nicht den Verlust der Existenz der BRD zur Folge, sondern lediglich den Wandel von einem Bundesstaat zu einem Staatenbund, da jedes einzelne Bundesland seine eigene Verfassung hat.  Mir ist auch klar, daß die Okkupation der DDR durch die BRD zwischenzeitlich nicht mehr rückgängig zu machen ist. Und selbst wenn man vor dem Verfassungsgericht dafür eine Mehrheit der Richter finden würde, die sagt: "JA, der Einigungsvertrag ist nach der Verfassung der DDR unzulässig gewesen" müßte diese Mehrheit jedoch auch sagen, daß dies nicht zur Auflösung der BRD in ihrem jetzigen Bestand führe, sondern lediglich zur Wandelung von einem Bundeststaat in einen Staatenbund (wobei die Frage bestünde, besteht dieser Staatenbund aus 2 Ländern: Ex-BRD und Ex-DDR; oder aus 6 (7?) Ländern Ex-BRD und MV, BRB, (Berlin), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). --[[Benutzer:Pirat37304|Pirat37304]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 04:1635, 2. Okt. 2012 (CEST)
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