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Benutzer Diskussion:Holger-DOS

1 Byte hinzugefügt, 04:50, 2. Okt. 2012
K
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Art. 21 S. 2 "Das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ist dadurch gewährleistet, daß die Bürger ... in Volksabstimmungen ihren Willen bekunden."
Falls Du dich nicht mehr an die Wendezeit erinnern kannst, bei mir reichts noch. So hat man uns monatelang versucht einzubleuen, daß eine Volksabstimmung über den Einigungsvertrag nicht vorgesehen sei. Stimmte auch für die Wessis, die waren nach dem GG unmündig (einzige Ausnahme: Art. 29 GG, bisher genau einmal angewandt). Stimmte jedoch nicht für die Ossis, die nach ihrer Verfassung -wenn auch jahrzehntelang anders regiert- durchaus mündig waren. Erst durch die Okkupation der DDR durch die BRD verloren die Ossis ihre Mündigkeit. Okkupation deshalb, weil nach Art. 7 Verf.DDR der Einigungsvertrag unzulässig war (ist). Alle die sich 1990 nach der März(?)-Wahl noch für Politik interessierten und dieses Interesse bis nach dem 01.07.1990 (Währungsunion) beibehielten , haben gemerkt, daß die DDR von der BRD aus regiert wird (auch wenn sie es nicht sehen wollten). Und weil die Wessis unmündig waren und sind, sind wir Ossis es auch geworden.
Und daher: Schluß mit der Unmündigkeit! Eine Verfassung für Deutschland! Jetzt!
--[[Benutzer:Pirat37304|Pirat37304]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 22:06, 1. Okt. 2012 (CEST)
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