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{{BlueBox2|1=§ 11 Auflösung des Kreisverbandes|2=
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beschlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel dem Landesverband Brandenburg zu.}}
}}