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{{GreenBox2|1=Information|2=Die aktuelle Satzung basiert auf der zu Grunde liegenden Satzungsarbeit unter: [[Kreisverband_BRB/Satzung/Entwurf Kreissatzung BRB|Entwurf Kreissatzung BRB]]. Auf dem Gründungstreffen am 14.10.2009 resultierte daraus, inklusive Änderungsanträgen, die [[Media:10-14-09_Satzung_KV_Brandenburg_an_der_Havel.pdf|beschlossene aktuelle Satzung (PDF)]], welche ebenso als Wiki-Text nachlesbar ist.}}
{{BlueBox2|1=§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet|2=
}}
<h4 style='display: none'>§ 2 Mitgliedschaft</h4>
{{BlueBox2|1=§ 2 Mitgliedschaft|2=
(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet. }}
<h4 style='display: none'>§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft</h4>
{{BlueBox2|1=§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft|2=
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben. }}
<h4 style='display: none'>
§ 4 Gliederung</h4>
{{BlueBox2|1=
§ 4 Gliederung|2=
(1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach der Landes- und Bundessatzung.
}}
<h4 style='display: none'>
§ 5 Organe des Kreisverbandes</h4>
{{BlueBox2|1=§ 5 Organe des Kreisverbandes|2=
(2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht. }}
<h4 style='display: none'>§ 6 Der Kreisvorstand</h4>
{{BlueBox2|1=§ 6 Der Kreisvorstand|2=
(10) Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.}}
<h4 style='display: none'>§ 7 Der Kreisparteitag</h4>
{{BlueBox2|1=§ 7 Der Kreisparteitag|2=
(14) Der Kreisparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.}}
{{BlueBox2|1=§ 8 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen|2=
(2) Die Aufstellung findet im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, zu der der Kreisvorstand in angemessener Zeit und Form alle stimmberechtigten Mitglieder einladen muss. Die Einladung muss ausdrücklich auf die Bewerberaufstellung hinweisen. }}
<h4 style='display: none'>§ 9 Satzungs- und Programmänderung</h4>
{{BlueBox2|1=§ 9 Satzungs- und Programmänderung|2=
(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden. }}
<h4 style='display: none'>§ 10 Finanzen / Datenschutz</h4>
{{BlueBox2|1=§ 10 Finanzen / Datenschutz|2=
(4) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.}}
<h4 style='display: none'>§ 11 Auflösung des Kreisverbandes</h4>
{{BlueBox2|1=§ 11 Auflösung des Kreisverbandes|2=
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beschlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel dem Landesverband Brandenburg zu.
}}
{{BlueBox2|1=§ 12 Inkrafttreten|2=