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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

1.383 Bytes hinzugefügt, 14:41, 19. Okt. 2009
§ 7 Die Kreishauptversammlung
{{RedBox2|Anmerkung|Klingt komisch, aber § 9 I S. 2 PartG bestimmt, dass die Mitgliederversammlung bei Gebietsverbänden der untersten Stufe Hauptversammlung zu heißen hat. Bei ''Ipsen'', ParteienG, § 9 Rn. 2 liest es sich für mich so, dass die Bezeichnung davon abhängt, ob sich tatsächlich noch eine weitere Verbandsebene unter der betrachteten Ebene befindet - in unserem Fall also z.B. Ortsverbände. Da wir solche noch nicht haben, ist es m.E. richtiger und dem Gesetz entsprechend, von einer Hauptversammlung zu sprechen. Wenn meine Rechtsauffassung zutrifft, müsste man allerdings die Bezeichung mit Gründung des erstens Ortsverbands wieder in Kreisparteitag umändern...
Ipsen merkt aber zudem an, dass diese Vorschrift des PartG vermutlich verfassungswidrig ist, aber entschieden ist das nicht, wohl auch mangels Relevanz. Meinungen?* Nachtrag: Nach Rücksprache mit Bastian in der ML halte ich es jedenfalls für vertretbar, es (schon aus Homogenitätsgründen) wie in den anderen Kreisverbandssatzungen bei der Bezeichnung Kreisparteitag zu lassen. Ich lasse die Anmerkung aber stehen, falls sich noch andere Rechtsauffassungen dazu ergeben. --[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 14:41, 19. Okt. 2009 (CEST)}}
(1) Die Kreishauptversammlung ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Sie berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.
{{RedBox2|Anmerkung|Wir benötigen meiner Meinung nach den Passus über Ortsverbände oder Organe des Kreisverbandes nicht, wenn sowieso jedes stimmberechtigtes Mitglied des Kreisverbandes antragsberechtigt ist.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:22, 17. Okt. 2009 (CEST)
* Da ist natürlich was dran. Zwingende Vorschriften diesbezüglich seh ich auch nicht, würde also diesen Änderungsvorschlag mittragen. --[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 14:41, 19. Okt. 2009 (CEST)
}}
{{RedBox2|Anmerkung|20 % erscheinen mir zu hoch und es besteht dann eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Hauptversammlung eventuell nicht beschlussfähig ist.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:22, 17. Okt. 2009 (CEST)
* Hier habe ich doch so meine Bedenken, was die innerparteiliche Demokratie angeht. Wenn man von den Stimmen der anwesenden Mitglieder für die Wahlen ausgeht, und dann noch eine so geringe Beschlussfähigkeitsschwelle ansetzen will, hat man schnell den Effekt dass eine kleine Gruppe über das Schicksal des Kreisverbands entscheiden kann - zumal eine so geringe Schwelle auch dazu verleiten könnte, Parteitage trotz wenigen Mitgliedern die Zeit haben anzusetzen, da man ja trotzdem beschlussfähig wäre...<br>Ich glaube die Beschlussfähigkeit ist das falsche Regulativ für die Meinungsbildung im Kreisverband - in jedem Fall müssen wir es schaffen, mehr Parteimitglieder in OHV zu aktivieren, wenn das was werden soll. --[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 14:41, 19. Okt. 2009 (CEST)
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