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Kreisverband HVL/Antraege/SÄA001

86 Bytes entfernt, 17:33, 18. Nov. 2012
§ 2 Mitgliedschaft: Korrektur
:(2) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis '''Havelland'''.
==== § 2 Mitgliedschaft ====
:(1) Mitglieder des Kreisverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben. Piraten aus anderen Gliederungen können auf Antrag im Kreisverband aufgenommen werden.
:(2) <sup>1</sup>Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. <sup>2</sup>Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert. <sup>3</sup>Der Kreisvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. <sup>4</sup>Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Kreisverbandes.
:(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
:(4) Im Übrigen gelten die §§ 2, 3 und 5 der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
:(5) Sämtliche in dieser Satzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.
 
==== § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder ====
:(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt.
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