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Kreisverband HVL/Antraege/SÄA001

76 Bytes hinzugefügt, 14:22, 20. Nov. 2012
§ 13 Satzungs- und Programmänderung: PRÄZISIERUNG KREISWAHLPROGRAMM
==== § 13 ''Satzungs- und Programmänderung'' ====
:(1) <sup>1</sup>Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. <sup>2</sup>Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit.
:(2) <sup>1</sup>Das Grundsatzprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale oder den Landkreis betreffende Themen ergänzt werden. Der Kreisverband gibt sich auf Grundlage des Landeswahlprogramms ein Wahlprogrammeigenes Kreiswahlprogramm für die Kommunalwahlen.<sup>2</sup>Das Wahlprogramm oder Ergänzungen des Grundsatzprogrammes können nur von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. <sup>3</sup>Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.
:(3) <sup>1</sup>Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. <sup>2</sup>§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. <sup>3</sup>Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes dem Landesverband Brandenburg zu.
 
== Abschnitt 4 - ''Schlussbestimmungen'' ==
==== § 14 Inkrafttreten ====
1.033
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