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Benutzer Diskussion:MorgenlandfahrtBRB

531 Bytes hinzugefügt, 12:15, 22. Nov. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
Für diesen Fall schlage ich ergänzend zu Abs.2 vor:
<sup>3</sup>Im Falle eines Parteiausschlusses muss der Vorstand dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.
 
Hey!
 
Nach Rücksprache mit Bastian hatte ich den Entwurf wieder auf die Mustersatzung zurückgesetzt. Alle Ordnungsmaßnahmen nach Abs.1 können vom Kreisvorstand verhängt werden. Ausnahme ist die Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, was nur vom Landesvorstand verhängt werden kann. Was den Parteiausschluss angeht kann laut Landessatzung nur der Landesvorstand den Ausschluss beim Landesschiedsgericht beantragen. Folglich kann der Kreisvorstand nur den LaVo bitten dies beim Schiedsgericht vorzutragen.
 
lg
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