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Diskussion:Landesschiedsgericht

252 Bytes hinzugefügt, 16:35, 26. Okt. 2009
Die Seite wurde neu angelegt: „Die ZPO findet für das Landesschiedsgericht keine Anwendung, da es sich laut gültiger Landessatzung hier um ein Organgericht und somit nicht um ein "echtes" Sch…“
Die ZPO findet für das Landesschiedsgericht keine Anwendung, da es sich laut gültiger Landessatzung hier um ein Organgericht und somit nicht um ein "echtes" Schiedsgericht handelt. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 16:35, 26. Okt. 2009 (CET)
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