9.312
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Änderungen
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1. zum Antrag: Warum sollen wir beschließen, dass die aktuelle Geschäftsordnung ungültig ist. Wenn sie ersetzt wird, wäre damit unsere neue Arbeitsgrundlage gegeben.
:* weil sie durch die GO im Text ersetzt wird, wird die alte eh ungültig. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > richtig, und das widerspricht meinen Ausführungen an welchen Stelle ?
2. zu Art.2:
:
a. Warum sollen wir die Tätigkeitsbereiche noch einmal in der GO fixieren? Es schränkt unsere Flexibilität ein. Wir müssen dann jedes Mal bei einer Änderung erst formal entscheiden.
:* weil dies in der Kreissatzung so gefordert wird § 11 (4) Verweis auf Landessatzung § 20 --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > da könnte FireFox mit der Fixierung recht haben; dies ist näher zu klären; es riecht geradezu nach einem Satzungsänderungsantrag ;-)- ergänzend nur eine kurze Frage: wann wurde dieser Hinweis doch gleich dem "alten" Vorstand gegeben ?
b. Wenn ich es richtig sehe, stimmen die nun fixierten Tätigkeitsbereiche nicht mit den Tätigkeitsbereichen überein die wir bereits abgesprochen haben (siehe Top 8.1 der Sitzung vom 18.10.2012). Warum also jetzt die Änderungen ? Müssten derartige Änderungen nicht zunächst einmal miteinander kommuniziert werden ?
:* es ist eine Beschlussvorlage, die (nach aktueller GO) auch auf der Sitzung angepasst werden kann. Ergo auch die Verteilung der Aufgaben. Die Aufgaben sind, wie bereits dargelegt, in der GO einzufügen. Ggf. ist es sinnvoll sich auf das Mindeste zu beschränken und den Rest per Beschluss festzulegen für punktuelle Aufgaben. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > eigentlich möchte ich nicht erst auf einer Vorstandssitzung anfangen alles aufzuschlüsseln; derartiges sollte dann doch wohl schon richtig im Antrag drin stehen
3. zu Art.3:
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a. Warum sollen Vorstandssitzungen nur "in der Regel" öffentlich stattfinden ? Aus meiner Sicht sollten sie immer öffentlich stattfinden. Ich möchte keine Geheimsitzungen. Nur einzelne Teile einer Sitzung sollten im begründeten Ausnahmefall (etwa wegen Datenschutz) nicht öffentlich stattfinden können.
:* Die Satzung sagt parteiöffentlich, sofern nicht weitergehend Beschlossen. Die Regel innerhalb der Piratenpartei bedeutet öffentlich (inkl. Gäste). Ein expliziter Beschluss je Sitzung für "öffentlich inkl. Gäste" fällt damit weg. Ausnahmen, wie nachzulesen in der vorgeschlagenen GO, sind !Sitzungsteile!, die nicht öffentlich stattfinden dürfen (Datenschutz/Persönlichkeitsrecht). Diese Sitzungsteile sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Also, sind Sitzungen des Vorstandes "in der Regel" öffentlich. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > kann ich auf den ersten Blick nicht nachvollziehen, müsste näher geprüft werden.
b. Die Formulierung, dass die Einberufung von Vorstandssitzungen durch ein Mitglied bei "berechtigtem Interesse" verlangt werden kann, stösst auf Bedenken. Soll jedes Mal durch das Schiedsgericht geklärt werden, ob denn nun ein "berechtigtes Interesse" vorliegt?
:* den Verweis auf das Schiedsgericht kann ich nicht folgen. Per se kann jedes Vorstandsmitglied eine Sitzung einberufen, da gleiches Stimmrecht. Hiermit wird es geregelt. Auch Mitglieder ab einem Quroum können den Vorstand verpflichten, eine Sitzung einzuberufen. Vergleiche hierzu Kreissatzung mit Verweis auf Landessatzung §19 (2) --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > der Argumentation von FireFox kann nicht gefolgt werden; es wird übersehen, dass wir bereits die Aufgabenverteilung zur Einberufung von Sitzungen im Vorstand klar geregelt haben. Grund für Änderungsbedarf sehe ich daran nicht; im Übrigen wäre die GO widersprüchlich, wenn man einerseits die bereits getroffene Aufgabenverteilung oben einfügt und unten in der GO dann die jetzt vorgeschlagenen Regelungen zur GO nimmt, wonach es auf die bestehende Aufgabenverteilung dann gar nicht mehr ankommt.
c. Was sind denn "geeignete Mittel, die nicht störend sind" ? Soll darüber jedes Mal eine Debatte oder gerichtliche Klärung herbeigeführt werden?
:* in Abhängigkeit des Ortes der Sitzung (Real / Mumble) sind geeignete Mittel "Handzeichen" oder der Wechsel in einem Raum "Sprecher" oder im Padchat mittels "Wortmeldung" - der Verweis auf gerichtliche Klärung ist .. nun ja ... die geeigneten Mittel legt die Versammlungsleitung der Veranstaltung fest --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > ach so, ist mir neu, dass so etwas einfach so (ohne Diskussion pp.) vom VL festgelegt werden kann; den dann folgenden shitstorm wünsche ich keinem Versammlungsleiter
zu Art 3.1: Vorankündigungen sollen u.a. über "die Mailinglisten" des KV PM erfolgen. Gibt es mehrere Mailinglisten des KV PM ?
:* zuvor steht auch "die Mailingliste bzw. " ... und ja, es kann zB. mehrere geben (Crews? andere Gliederungen?) - es erspart spätere GO Änderungen --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > mMn. nach sollte sich eine GO nach den tatsächlichen Gegebenheiten richten und nicht alle Fälle versuchen zu regeln die vlt. einmal im Kreisverband eintreten können
4. zu Art. 3.4: Soll ernsthaft eine außerordentliche Vorstandssitzung bei Uneinigkeit über Formulierungen im Protokoll anberaumt werden müssen ?
:* ja, denn wenn Uneinigkeit bzgl. des Protokollierten existiert, dann ist ggf. im Protokoll ein Fehler, der geklärt werden soll/muss - Protokollinhalte sind verbindlich --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > jetzt mal bitte ein bisserl mehr Ernst; so etwas kläre ich dann auf der nächsten Vorstandssitzung, dafür binde ich mir doch nicht denn Aufwand für eine Sondersitzung an die "Backe". Wir haben hier im KV PM auch noch ein paar andere Dinge zu erledigen, z.B. müssen wir uns mit den Auswirkungen von Beschlüssen des LaVo auseinandersetzen pp.
5. zu Art. 4: Der Artikel der GO ist irreführend, weil er nicht nur die Thematik "Tätigkeitsbericht" enthält. Er beinhaltet eine Verpflichtungen, welche nichts mit einem Tätigkeitsbericht zu tun haben ("Übergabe von Unterlagen").
:* diese Verpflichtung des Tätigkeitsberichtes ist ebenso in der Kreissatzung (§8 (1)) (respektive Landessatzung und Bundessatzung) gefordert. Unterlagen jeglicher Art, die in den Aufgabenbereich des Vorstandes fallen MÜSSEN dem nachfolgenden Vorstand übergeben werden. Die GO regelt diese Pflicht, die sich aus PartG §11 und respektive BGB §26 (1) allein deshalb als Vertreter des Kreisverbandes / Gliederung ergibt. Ergo sind sämtliche Daten innerhalb des Vorstandes / Beschlüsse / Dokumente / Unterlagen an den Folgevorstand zu übergeben. Eine Aufbewahrung von Finanzunterlagen (Finanzbeschlüsse) zB. für 10 Jahre. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > das ist ein sehr interessanter Hinweis, da werden wir gleich noch einmal beraten müssen, warum das so ist, dass wir quasi bei Null anfangen mussten; hast du deinen Hinweis schon an den "alten" Vorstand gegeben ?
6. zu Art 5.:
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b. Zudem müsste wohl zunächst eine Änderung der Kreissatzung erfolgen, da die Aufnahme eines Mitgliedes durch Beschluss erst nach Zustimmung des LaVo erfolgen kann.
:* umgekehrt - der Antrag lag nur dem Kreisvorstand vor und wurde nicht zuvor dem Landesvorstand mitgeteilt. Nach Rücksprache existierte der Antrag vor "Behandlung" am 15.11. bei der Kreisvorstandssitzung schon 1 Monat laut Antragsdatum. In der Regel werden die Anträge auf Mitgliedschaft vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen zur Beschlussfindung weitergeleitet. Dies ist hier nicht passiert. Die Frage ist, warum ist das nicht passiert und wer hat den Antrag so lang bei sich liegen gehabt? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > es mag sein, dass die Anträge in der Regel vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen weitergeleitet werden; ganz sicher gilt dies aber nicht - wie vorliegend - für Anträge, welche beim Kreis eingehen; ich erlaube mir auch an dieser Stelle den Hinweis, dass lt. Bundessatzung die Entscheidungsbefugnis für die Aufnahme eines Mitgliedes bei der untersten Gliederung liegt; vlt. auch an dieser Stelle schon noch der weitere Hinweis, dass Bundesrecht das Landesrecht bricht, wenn es im Widersoruch steht.
7. zu Art. 7:
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b. Wir diskutieren vorliegend eine neue GO für den Vorstand. Warum soll darin geregelt werden, auf welchen Mailinglisten sich Mitglieder anmelden sollen ?
:* weil ihr auf den Mailinglisten die Mitglieder zu den "in der Regel" öffentlichen Sitzungen einladet - nebst Gäste/Presse, die mitlesen, und über die Listen Informationen verbreitet bzw. auch Infos, wo Protokolle zu finden sind. Steht mMn alles in der GO. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > und das hat genau was mit einer Vorstands - GO zu tun (?), wo die Arbeitsweise des Vorstandes geregelt wird.
8. Unsere derzeitige GO regelt in 9.1. klar eine Verantwortlichkeit für die Protokollführung (Sammlung/Archivierung durch 1. Vorsitzenden). Die Formulierungen im GO - Vorschlag sind da "schwammiger" und müssten erst durch zusätzliche Beschlüsse ergänzt werden.
:* die GO kann jederzeit angepasst werden - ansonsten: Aufsicht über Geschäftsstelle bzw. sonstige Dokumente/Verwaltung = Kassenwart --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
:* Anmerkung: es empfiehlt sich ggf. noch in die GO einzubringen "brb-pm@lists.piratenpartei.de" als Verweis auf die betreffende ML, im Sinne "(derzeit eine Mailingliste brb-pm@lists.piratenpartei.de)". --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:17, 29. Nov. 2012 (CET)
:* Anmerkung2: Wieso wird stets mit gerichtlicher Klärung argumentiert? Es "wirkt" nach Aufbau eines Drohgebilde. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:17, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > ganz einfach, weil es im Hinblick auf gegebene Außeneinwirkung auf den KV absehbar ist, dass in der nächsten Zeit viel Arbeit auf das Schiedsgericht zukommen wird; dort wo es sich auf einfache Weise vermeiden lässt, sollte dies auch vermieden werden