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PM/Vorstand/Beschluss/2012-036

Keine Änderung der Größe, 20:07, 29. Nov. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
b. Zudem müsste wohl zunächst eine Änderung der Kreissatzung erfolgen, da die Aufnahme eines Mitgliedes durch Beschluss erst nach Zustimmung des LaVo erfolgen kann.
:* umgekehrt - der Antrag lag nur dem Kreisvorstand vor und wurde nicht zuvor dem Landesvorstand mitgeteilt. Nach Rücksprache existierte der Antrag vor "Behandlung" am 15.11. bei der Kreisvorstandssitzung schon 1 Monat laut Antragsdatum. In der Regel werden die Anträge auf Mitgliedschaft vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen zur Beschlussfindung weitergeleitet. Dies ist hier nicht passiert. Die Frage ist, warum ist das nicht passiert und wer hat den Antrag so lang bei sich liegen gehabt? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] ([[Benutzer Diskussion:FireFox|Diskussion]]) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET)
* Andreas > es mag sein, dass die Anträge in der Regel vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen weitergeleitet werden; ganz sicher gilt dies aber nicht - wie vorliegend - für Anträge, welche beim Kreis eingehen; ich erlaube mir auch an dieser Stelle den Hinweis, dass lt. Bundessatzung die Entscheidungsbefugnis für die Aufnahme eines Mitgliedes bei der untersten Gliederung liegt; vlt. auch an dieser Stelle schon noch der weitere Hinweis, dass Bundesrecht das Landesrecht bricht, wenn es im Widersoruch Widerspruch steht.
7. zu Art. 7:
:
9.102
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