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{| {{prettytable}}
| Frau Hübner<br>k.huebner@amt-friesack.de
| Mail/07.05.2013
| maximal 100 Stück nach Antrag| 2 Monate vor der Wahl bis 2 Tage nach der BTW| Nach eingehender Antragstellung wird ein Bescheid über die Sondernutzung zur Plakatierung erlassen. Ihnen wird damit gestattet im Amtsgebiet des Amtes Friesack innerhalb der geschlossenen Ortslagen ca.100 Plakattafeln oder Schilder aufzuhängen/anzubringen.
| Uwe
|-