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| Ordnungsamtsleiterin Steffi Muscheiko<br>muscheiko@rheinsberg.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an rau@rheinsberg.de
| Menge wird vorgegeben!!!| 2 Monate vor der BTW, unverzüglich danach entfernen| Auf Grund von Erfahrungen der letzten Wahl rechnet die Stadt Rheinsberg mit ca. neun bis elf Parteien, welche plakatieren möchten. Somit wägen wir in unserer Ermessensentscheidung ab, wie wir den Schutz des historischen Stadtkerns durchsetzen können und damit mit der Vielzahl von Plakaten städtebauliche und sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. In dem Sondernutzungsbescheid der Stadt Rheinsberg werden Ihnen somit die Plakatflächen in der Kernstadt Rheinsberg und den umliegenden Ortschaften benannt. Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und -Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträger und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -Einrichtungen sind unzulässig.
| Uwe
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