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Kreisverband HVL/Satzung

369 Bytes hinzugefügt, 12:40, 9. Nov. 2009
§ 6 Der Kreisvorstand
Sollten bei der Gründung nicht genug Mitglieder anwesend sein, werden (d) und (e) gestrichen. Änderung der Satzung wird dann beantragt.
* Frage: Ist es theoretisch machbar, dass man zwei verschiedene Satzungen zur Auswahl hat? Also eine für nur 3 Mitglieder, und eine dafür wenn doch mehr anwesend sein sollten? Es wird dann praktisch über die abgestimmt, die dann "angebracht" wäre. Also praktisch die Satzung dann in den Papierkorb wirft, die nicht zutreffen würde, und so tut als ob man "nur" die richtige Satzung da hätte? --[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 11:11, 9. Nov. 2009 (CET)
* In Brandenburg wurde die Satzung bei der Gründung Paragraph für Paragraph durchgegangen, mit den Mitgliedern drüber gesprochen und noch Anpassungen vorgenommen. Ihr könntet das genauso machen und dann ggf. in §6 (1) d und e streichen, wenn es nicht genügend Interessierte für die Ämter gibt. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 11:40, 9. Nov. 2009 (CET)
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