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Kreisverband HVL/Satzung

202 Bytes hinzugefügt, 17:47, 13. Nov. 2009
§ 10 Finanzen / Datenschutz
(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von dem Kreisparteitag festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreisparteitag zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf dem nächsten Kreisparteitag.
(4) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle. <div style="float:left; width:100%; margin-top:1px;">{{RedBox2|1=Zusatz zu (4)|2=Dies gilt auch für gewählte Vertreter des Vorstandes.--[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 17:47, 13. Nov. 2009 (CET)}}
== § 11 Auflösung des Kreisverbandes ==
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