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Bearbeitungen
Änderungen
→OPR (6 von 10)
| Ordnungsamtsleiter Raik Grützmacher<br>ordnungsamt-schule@kyritz.de
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an stadtverwaltung@kyritz.de
| keine| Die Erlaubnis für Wahlwerbung der zugelassenen politischen Parteien und Vereinigungen erfolgt jedoch auch in Kyritz auf der Grundlage der im gesamten Land Brandenburg gültigen Allgemeinverfügung.| die Erlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Kyritz mit ihren Ortsteilen wird generell nach der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kyritz vom 29.11.2004 mit der Änderung vom 05.07.2005erteilt. Sollten Sie die Absicht haben in der Stadt Kyritz zur Bundestagswahl 2013 Wahlwerbung zu betreiben, so beantragen Sie bitte , ggf. unter Verwendung eines Kopfbogens Ihrer Geschäftsstelle sowie Angabe der Plakatmenge und Größe die Erlaubnis zur Plakatierung.Der Antrag kann dann bearbeitet werden und Sie erhalten die Erlaubnis zur Wahlwerbung in der Stadt Kyritz entsprechend Ihres Antrages, soweit sie den Festlegungen der Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung im Land Brandenburg nicht entgegen stehen.
| Uwe
|-
| 7959
| Ordnungsamtsleiter Dietmar Weisse<br>weisse@neustadt-dosse.de
| Mail/07.05.2013
| gebührenfrei, keine Gebühren, Anzeige an Gemeinde und Landkreis (Straßenverkehrsbehörde)
| 2 Monate vor BTW