450
Bearbeitungen
Änderungen
→PR (9 von 11)
|}
== PR (9 10 von 11) ==
{| {{prettytable}}
| Ordnungsamtsleiterin Ines Geisler<br>geisler@gemeindegumtow.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an mail@gemeindegumtow.de
| keine Mengenbegrenzung| 10% Erlass auf Gebühren bei Wahlwerbung (Default = 0,50€/Woche A3, 1€/Woche A2)| entsprechend der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow (Sondernutzungssatzung) vom 21. April 2005, sowie der 1. Änderung der Satzung für die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow vom 06. Dezember 2007 bedarf jegliche Art von Plakatierung der Genehmigung durch die Gemeinde Gumtow.Die Plakatierung ist gebührenpflichtig.Gemäß 1. Änderung der Satzung zur Sondernutzung wird in § 8 Abs. 6 ein Gebührenerlass von 10 % für Wahlwerbung gewährt.Beide Satzungen finden Sie unter www.gemeindegumtow.de (Satzungen).Als Anlage füge ich Ihnen ein Anmeldeformular bei, welches Sie mir ausgefüllt zurücksenden möchten. Danach erhalten Sie die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen und den Gebührenbescheid.
| Uwe
|-