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Parteitag/2013.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 025

745 Bytes hinzugefügt, 09:00, 25. Jun. 2013
Diskussion
=== Diskussion ===
Bitte hier rein1.Es gibt juristisch keinen Anschlusszwang. Nur Mafiamäßig einen realisierten. Siehe Briesensee usw.2. Die Anschlußkosten ("Anschluß-Beiträge") sind derzeit GG-widrig _nur_ durch die Grundeigentümer zu tragen. Diese sind somit rechtswidrig diskrimminiert. www.budich.org Eine reine Gebührenordnung muß her.3. Kleinkläranlagen gibt es, werden aber durch die firmen+kommunen-Klüngel via überproportionierte Kläranlagen und Leitungsnetze sabotiert.4. Pkt. 2 sollte zuerst bearbeitet werden da dies einfache leute extrem benachteiligt und oft in den finanziellen Ruin treibt. Währenddessen leben Mieter bzgl. Abwasser billig, zu billig. Aber die werden mit dem staatlichen "teile und herrsche" Prinzip anderweitig abgezockt. Arbeiten wir gemeinsam!
==== Argument 1 ====
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