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Kreisverband HVL/Satzung

304 Bytes hinzugefügt, 17:51, 13. Nov. 2009
§ 11 Auflösung des Kreisverbandes
== § 11 Auflösung des Kreisverbandes ==
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beschlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Havelland dem Landesverband Brandenburg zu.
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Anstatt "Zweidtrittelmehrheit" lieber "Allstimmigkeit" Also wenn wirklich alle das wollen… wer keine Lust mehr hat kann ja austreten. -Vorschlag von Ernst --[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 17:51, 13. Nov. 2009 (CET)
}}
== § 12 Inkrafttreten ==
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