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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

599 Bytes hinzugefügt, 13:27, 14. Nov. 2009
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
da laut Wikipedia eine Erklärung ein kommunikativer Akt ist, der einen Sachverhalt, eine Situation oder eine Absicht ''feststellt'' oder erläutert.
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:39, 6. Nov. 2009 (CET)
}}
 
{{OrangeBox2|Anmerkung|Rechtlich sehe ich das genauso (gemeint ist "Erklären" im Sinne der Abgabe einer Willenserklärung), allerdings nehme auch den Einwand ernst, dass diese Formulierung von Personen ohne juristischen Hintergrund dahingehend verstanden werden könnte, dass man seine Gründe darlegen muss. Ich wäre auch nicht böse, wenn man das mit einem Nebensatz klarstellen würde:
{{RedBox2|Vorschlag|(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären und bedarf keiner Angabe von Gründen.}}
--[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 13:27, 14. Nov. 2009 (CET)
}}
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