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→Argument 2
==== Argument 2 ====
"§ 9a (1) Bundessatzung: Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie drei Beisitzern."
Der Landesverband ist keine eigenständige Partei. Die Funktionsbezeichnungen sind im Landesverband genauso viel oder wenig unsinnig wie im Bund. [[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])
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