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→§ 7 Der Kreisparteitag
(12) Der Kreisparteitag beschließt insbesondere über Satzung und den Haushalt des Kreisverbandes. Der Kreisparteitag wählt den Kreisvorstand und die Bewerber auf Listen für die Kreistags- und Kommunalwahlen, gemäß § 8 der Kreissatzung.
(13) Die Kreishauptversammlung Der Kreisparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
== '''§ 8 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen''' ==