1.033
Bearbeitungen
Änderungen
K
Absatz
'' *Die Benennung weiterer Bewerber auf dem eingereichten Wahlvorschlag, die Änderung der festgelegten Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung einzelner Bewerber, kann bis zum 38. Tag vor der Wahl, 12 Uhr erfolgen. Im Übrigen kann ein eingereichter Wahlvorschlag bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Absatz 1) geändert werden. (§35 BbgKWahlG)''
'' *Gewählt sind die die Kandidaten mit den meisten Stimmen - unabhängig vom Listenplatz. (§48 und §49 BbgKWahlG)''