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Änderung (Ergänzung): "Sitzungen"
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Mit Beschluss vom 27. August 2013 gibt sich das Landesschiedsgericht Brandenburg in der Amtsperiode 2013/14 die folgende Geschäftsordnung.
'''Sitzungen'''
Das Gericht berät sich nach Bedarf in geschlossenen Sitzungen, die fernmündlich oder unter Anwesenden stattfinden. Die Einberufung kann durch jedes Mitglied des Schiedsgerichts erfolgen und soll eine Frist von 12 Stunden einhalten. Ersatzrichter nehmen an der internen Kommunikation des Schiedsgerichtes, den Beratungen und Verhandlungen teil. Protokolle werden in einer Kurzform veröffentlicht. Aus dieser soll Datum und Uhrzeit sowie die Tagesordnung der Sitzung hervorgehen. Die Protokolle werden reihum angefertigt und veröffentlicht, dies folgt der Rotation der Berichterstatter bzw. Ersatzrichter.
''Beschlussfähigkeit''