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Kreisverband OHV/Vorstandssitzung/2013-11-19

14 Bytes hinzugefügt, 21:44, 19. Nov. 2013
TOP 6: Aufgabenverteilung und Kommunikation innerhalb des Kreisvorstandes
Die Folgenden Paragraphen sind neu bzw. verändert:
Neu:
 
1.6 Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra
 
2.1. Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Kreisverbandes Oberhavel. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Kreisverband und zu relevanten Themen über die parteiöffentlichen Kanäle zu veröffentichen.
 
2.2. Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder werden durch einen gesonderten Beschluss geregelt.
 
3.1. Der Kreisvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Die Sitzungen werden unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes mindestens 7 Tage vor dem Termin parteiöffentlich angekündigt.
 
3.3. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten bei der Sitzung anwesenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll wird auf der Wikiseite des Kreisverbandes veröffentlicht. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.
 
3.5 5. Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Parteimitglieder können an der Sitzung teilnehmen. Weitere Gäste können durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten dieselben Regeln.
 
6. Anträge zu einer Vorstandssitzung
Der Kreisvorstand nimmt Anfragen und Anträge der Kreismitglieder entgegen. Diese müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Via Email können Anträge an den Vorstand gerichtet werden, wenn eine E-Mail-Adresse zuvor beim Kreisvorstand hinterlegt wurde. Anfragen und Anträge können auch über die entsprechenden Wiki-Seiten des Kreisverbandes Oberhavel gestellt werden.Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes Oberhavel. Es können auch Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.
 
7.Abstimmungen und Beschlüsse
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte derVorstandsmitglieder anwesend sind. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetesKommunikationsmedium (z.B. Telefon, Mumble, Pad) an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt dass die Identität eindeutig überprüft ist.
 
8.1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per eMail treffen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich auf den Wikiseiten des Kreisverbandes zu veröffentlichen. Umlaufbeschlüsse sind nicht zulässig für Änderungen der Geschäftsordnung oder die Behandlung schutzwürdiger Mitgliederdaten.
 
10.1. Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Vorstandsvorsitzenden verantwortet, der im Verhinderungsfall durch den Kassenwart vertreten wird. Der Vorstandsvorsitzende verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben.
 
10.2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen ausgeschlossen ist.
 
12. Aufgabenverteilung
Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Finanzen und die Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig. Näheres regelt der Vorstand gesondert.
 
13. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 20.11.2013 in Kraft.
 
== TOP 7: Aufgaben und Kommunikation innerhalb des Vorstandes ==
Holger beantragt, dass alle Mitglieder eine @piratenbrandenburg.de - Emailadresse beantragen und diese auch für die Kommunikation nach Außen benutzen.
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