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→TOP 6: Aufgabenverteilung und Kommunikation innerhalb des Kreisvorstandes
8.1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per eMail treffen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich auf den Wikiseiten des Kreisverbandes zu veröffentlichen. Umlaufbeschlüsse sind nicht zulässig für Änderungen der Geschäftsordnung oder die Behandlung schutzwürdiger Mitgliederdaten.
Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Finanzen und die Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig. Näheres regelt der Vorstand gesondert.
Diese Geschäftsordnung tritt am 20.11.2013 in Kraft.