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Kreisverband OHV/Vorstandssitzung/2013-11-19

2 Bytes entfernt, 09:47, 20. Nov. 2013
TOP 6: Aufgabenverteilung und Kommunikation innerhalb des Kreisvorstandes
8.1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per eMail treffen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich auf den Wikiseiten des Kreisverbandes zu veröffentlichen. Umlaufbeschlüsse sind nicht zulässig für Änderungen der Geschäftsordnung oder die Behandlung schutzwürdiger Mitgliederdaten.
109.1. Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Vorstandsvorsitzenden verantwortet, der im Verhinderungsfall durch den Kassenwart vertreten wird. Der Vorstandsvorsitzende verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben.
109.2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen ausgeschlossen ist.
1211. Aufgabenverteilung
Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Finanzen und die Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig. Näheres regelt der Vorstand gesondert.
1312. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 20.11.2013 in Kraft.
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