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Parteitag/2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 001

Keine Änderung der Größe, 13:48, 5. Mär. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
|text=Der Landesverband Brandenburg lehnt es ab, Mitgliederdaten in einem Datenpool zu sammeln.
|begruendung=Laut §2 Absatz 2 Bundesatzung führt die Bundespartei ein zentrales Piratenverzeichnis. Ziel eines solchen Verzeichnisses ist die eineindeutige Zuordnung einer Identität zu einer Mitgliedsnummer, um den Erfordernissen des Parteiengesetzes nach § 24 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz zu erfüllen. Dieses Erfüllungsgebot kann sehr einfach durch die datensichere Zusammenführung von Zuwendungen der einzelnen Mitglieder eines Landesverbandes im Sinne des § 24 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz erreicht werden, ohne dass diese eine zentrale Speicherung voraussetzt. Die Bundespartei ist nicht für die Verwaltung der Mitglieder zuständig. Zuständig ist die niedrigste Gliederung gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 1 Bundessatzung. Alle Daten, die über diesen Zweck hinaus erfasst werden, sind nicht zu erfassen bzw. zu löschen.
|prüficon=12
|urltype=Parteitag/2014.1
|abstimmung=1
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