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Landesschiedsgericht/Verfahren

16 Bytes hinzugefügt, 22:59, 13. Mai 2014
Fehler korrigiert (13/5 weiter laufend, war fälschlicherweise komplett aus Übersicht gelöscht; 13/6 war fälschlicherweise noch als laufend), Urteil 13/6 eingefügt
!Berichterstatter
|- valign="top"
| LSG Bbg 13/65| Verfahren eröffnet<br/>| Erklärung der Nichtigkeit Anfechtung einer GeschäftsordnungsbestimmungSatzungsänderung
| Simon
|- valign="top"
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
| [[Media:LSG-Bbg-13-6_Beschluss_2014_04_29.pdf| LSG Bbg 13/6]]
| Klage abgewiesen (unzulässig)
| Der Antragsteller, der LDSB der PIRATEN BB erhob Nichtigkeitsklage gegen eine nach seinem Vortrag datenschutzwidrige Bestimmung in der GO eines KV. Der [[Media:140108_lsg_bbg_13-6_beschluss_ano.pdf|Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 23.12.2013 wurde am 07.01.2014 abgelehnt]]. Das LSG stellte fest, dass die persönliche Betroffenheit des Antragstellers nicht gegeben war und wies die Klage ab.
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