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PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag
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{{Antrag
|nummer=
|datum= xx.yy.zzzz
|gliederung= RV Dahme-Oder-Spree
|antragsteller= Pirat [[Benutzer:Budlbn|mfG]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) Thomas Budich
|termin=
|status= neu
|thema=
PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag
|antrag=
Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung gegen PresseZensur im Allgemeinen und
eine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.
|grund=
Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/oder des PP RV DOS zum Thema PresseZensur.
Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme.
Mit der Umfrage und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen und die Ergebnisse in die Anträge an den Regionalvorstand und den Landesvorstand einfließen lassen.
Darauf aufbauend wünsche ich mir, und halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote an die im speziellen Beteiligten.
Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck.
Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht).
Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRD-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung (Kosten, Richterwillkür etc.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode dar. Desweiteren können und
tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden.
Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".
Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?
Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an.
_Rechtliches:_
<http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und
<http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de>
u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>
_Anmerkung:_
*Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.
*Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.)
-scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur
-uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels
durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13).
s.a.:
<http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/>
<https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>
_Der spezielle Fall_ in Kürze:
<http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm>
Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger
(Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher
Unterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung.
Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende
Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben
zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nicht
Bericht erstatten.
*_ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zur
Wasserqualität informiert werden. _*
Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keine
Bürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität)
öffentlich gegeben wird.
Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] noch
auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Dies
betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand
10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für die
Briefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8
Wasser-Information.
Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html>
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>
verstoßen.
[1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald www.luebben.de
[2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de
(ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben)
[3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/
[4]
<https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit->
[5]
<https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>
[6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>
[7] <http://www.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2>
Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO)
durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]
°8 Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung
[5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und
Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche
Stellen:
verwaltung@agln.brandenburg.de
(Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)
poststelle@mdj.brandenburg.de
(Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg,
Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)
[1] und [2]
verwaltung@lgcb.brandenburg.de
Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée
Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de
Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2
Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
|bemerkung=
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
|mitzeichner=
# ???
# ...
|gegner=
# ???
# ...
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Dahme-Oder-Spree/Treffen/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Dahme-Oder-Spree/Antrag]]
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{{Antrag
|nummer=
|datum= xx.yy.zzzz
|gliederung= RV Dahme-Oder-Spree
|antragsteller= Pirat [[Benutzer:Budlbn|mfG]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) Thomas Budich
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|status= neu
|thema=
PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag
|antrag=
Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung gegen PresseZensur im Allgemeinen und
eine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.
|grund=
Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/oder des PP RV DOS zum Thema PresseZensur.
Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme.
Mit der Umfrage und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen und die Ergebnisse in die Anträge an den Regionalvorstand und den Landesvorstand einfließen lassen.
Darauf aufbauend wünsche ich mir, und halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote an die im speziellen Beteiligten.
Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck.
Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht).
Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRD-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung (Kosten, Richterwillkür etc.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode dar. Desweiteren können und
tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden.
Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".
Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?
Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an.
_Rechtliches:_
<http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und
<http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de>
u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>
_Anmerkung:_
*Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.
*Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.)
-scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur
-uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels
durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13).
s.a.:
<http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/>
<https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>
_Der spezielle Fall_ in Kürze:
<http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm>
Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger
(Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher
Unterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung.
Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende
Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben
zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nicht
Bericht erstatten.
*_ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zur
Wasserqualität informiert werden. _*
Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keine
Bürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität)
öffentlich gegeben wird.
Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] noch
auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Dies
betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand
10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für die
Briefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8
Wasser-Information.
Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html>
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>
verstoßen.
[1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald www.luebben.de
[2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de
(ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben)
[3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/
[4]
<https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit->
[5]
<https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>
[6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>
[7] <http://www.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2>
Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO)
durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]
°8 Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung
[5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und
Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche
Stellen:
verwaltung@agln.brandenburg.de
(Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)
poststelle@mdj.brandenburg.de
(Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg,
Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)
[1] und [2]
verwaltung@lgcb.brandenburg.de
Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée
Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de
Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2
Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
|bemerkung=
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
|mitzeichner=
# ???
# ...
|gegner=
# ???
# ...
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Dahme-Oder-Spree/Treffen/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Dahme-Oder-Spree/Antrag]]