DOS/Vorstand/Antrag/2014-002
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Nummer: 2014-002
Datum: 22.06.2014
Gliederung: RV Dahme-Oder-Spree
Antragsteller: Pirat mfG (Diskussion) Thomas Budich
Termin für Sitzung: 10.09.2014
Status: abgelehnt
Aha, Spät/nachträglich einen "Bericht" hier reingeschrieben. Wer hat den Antrag abgelehnt? Und warum soll ein Vorhandensein des Themas im Grundsatz- programm konkrete Handlungen ausschließen? Bei anderen Themen, die euch genehm sind, macht ihr doch auch etwas. Leider hat der LV-BB bzw. einige seiner Kader auch mit Zensur begonnen. Ihr versenkt euch gerade selbst. Vielleicht seid ihr auch nur feige oder unsolidarisch zu Piraten die nicht eurem Klüngel angehören? mfG_TB (Diskussion) 10:08, 6. Okt. 2014 (CEST)
Antrag
PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und AntragAntragsbegehren
Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung gegen PresseZensur im Allgemeinen undeine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.
Antragsbegründung
Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/oder des PP RV DOS zum Thema PresseZensur.Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme.
Mit der Umfrage und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen und die Ergebnisse in die Anträge an den Regionalvorstand und den Landesvorstand einfließen lassen.
Darauf aufbauend wünsche ich mir, und halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote an die im speziellen Beteiligten.
Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck.
Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht).
Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRD-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung (Kosten, Richterwillkür etc.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode dar. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden. Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".
Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?
Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an.
_Rechtliches:_ <http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und <http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de> u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>
_Anmerkung:_
- Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.
- Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.)
-scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur -uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13).
s.a.:
dudel ist defekt:<http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/>
<https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>
_Der spezielle Fall_ in Kürze:
<http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm> Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger (Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung.
Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit. Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nicht Bericht erstatten.
- _ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zur
Wasserqualität informiert werden. _* Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keine Bürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität) öffentlich gegeben wird.
Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] noch auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Dies betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand 10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für die Briefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8 Wasser-Information.
Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html> <http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>
verstoßen.
[1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald www.luebben.de
[2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de
(ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben)
[3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/
[4] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit->
[5] <https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>
[6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>
[7] <http://www.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2>
Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO) durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]
°8 Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung
[5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche
Stellen: verwaltung@agln.brandenburg.de (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben) poststelle@mdj.brandenburg.de (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam) [1] und [2] verwaltung@lgcb.brandenburg.de Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2 Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
Bemerkung
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.Unterstützer
- TB
- ???
- ...
Gegner
- ???
- ...
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 10.09.2015
Antwort des Vorstands:
Der Vorstand des Regionalverbands DOS weist den Antrag 2014-002 in der vorliegenden Form zurück. Pressezensur und Zensur generell lehnt die Piratenpartei ganz ausdrücklich ab. Dazu bedarf es keiner gesonderten Aussage, das ist Bestandteil unseres Grundsatzprogramms [1] und unserer grundlegenden Überzeugung.
Anm. von TB siehe oben...