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|text=Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg fügt, im Falle der Annahme des Antrages Wahlprogrammantrages 006, an dessen Ende den nachfolgenden Text in das Landeswahlprogramm ein.
"Sollte eine Veröffentlichung, insbesondere extern erworbener Expertisen, aus rechtlichen oder anderen Gründen (noch) nicht möglich sein, ist jedoch der Auftrag bzw. Erwerb externer Erpertise Expertisen sowie eine Begründung der Nichtveröffentlichung öffentlich zu machen. Sobald möglich sind darüber hinaus die Fragestellung, die anfragende sowie die angefragte Stelle zu veröffentlichen. Mit dem Wegfall zeitlich begrenzter Verhinderungsgründe, hat eine Veröffentlichung unmittelbar zu erfolgen."
|begruendung=Manchmal kann eine Veröffentlichung zeitlich begrenzt, oder dauerhaft nicht möglich rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sein. Eine Veröffentlichung der Tatsache dass, und soweit möglich was und von wem bei wem, erfragt wurde ist sinnvoll um eine spätere Veröffentlichung beim Wegfall zeitlicher Hinderungsgründe zu ermöglichen sowie auch eine Art "Inhaltsverzeichnis" über nicht veröffentlichte Expertisen zu erhalten deren Nichtveröffentlichungsgründe somit einer Prüfung auf dem Rechtsweg unterzogen werden können.
|prüficon=1