=== Diskussion ===
Bitte Das mir die zulässige Veröffentlichung bei Androhung von gerichtlichen Sanktionen rechtswidrig verboten ist erkennt man bspw. dort:* Urteil S.5/Mitte ("Erscheinungsform"), http://www.budich.org/public/tw454urt.pdf* Urteil S.6/letzter Abs.(Anlage K1, einstw.Verfüg.v.15.11.13)Die dem Veröffentlichungsverbot unterliegenden _öffentlichen_ Dokumente sind aber einem Rechtsbeistand zugänglich machbar. Wenn mir dieses auch noch verboten würde, wüßten wohl alle Piraten und Rechtsanwälte in Deutschland das es sich um dt.brandenburger Richterwillkür handelt. Weitere Diskussion bitte hier rein...
==== Argument 1 ====