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K
"Typo"?
Das Schiedsgericht kann über vermögensrechtliche Ansprüche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche entscheiden, sofern die Parteien berechtigt sind, über den Streitgegenstand einen Vergleich zu schliessen.
<!-- "**Dass" oder "* Da" ? -->
**Dass die Bundesschiedsordnung nicht ganz unproblematisch ist, ist bekannt.
::In jedem Fall dürfte die ZPO sinngemäß anzuwenden sein. [[Benutzer: Bastian | Bastian]]