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Dahme-Oder-Spree/Beschluss

18 Bytes hinzugefügt, 22:17, 9. Sep. 2014
Umlaufbeschluss 2014-25
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= Angenommen
|bemerkung=
}}
'''Begründung:''' Der Ersatz tatsächlich entstandener Auslagen* *(zum Beispiel Reisekosten, Übernachtungskosten, Büromaterial, Telefonkosten oder Beschaffungen im Auftrag der Körperschaft) ist auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung zulässig.
'''Ergebnis:''' xxxAngenommen
<!-- #### Bitte Titel in der Betreffzeile oben angeben, z.B. Umlaufbeschluss xxx #### -->
 
== Umlaufbeschluss 2014-26 ==
<div style="float:right;">
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