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In der Sache selbst halte ich deine Ausführungen für unzutreffend, da nicht die Möglichkeit zur Kritik beschnitten wird. Kritik -worum es vorliegend aber gar nicht geht- kann selbstverständlich auch ohne eine Beauftragung geäußert werden. Eine andere Sache dagegen ist es, ob ich als Vorstand mit jemanden weiterhin zusammenarbeiten möchte/kann, der alles daran setzt, um genau diese Möglichkeit zur Zusammenarbeit abzuschaffen. Meine persönliche Meinung dazu ist klar, sie ergibt sich aus dem Antrag.
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Andreas Schramm