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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2014-073

3 Bytes entfernt, 12:39, 14. Okt. 2014
K
Typo
Wenn du tatsächlich der einzig wahre Bundesdatenschutzbeauftragte bist, dann nutze doch die Räume und die Postadresse der Bundesgeschäftsstelle und nicht die der Landesgeschäftsstelle. Der Landesverband hat mit einer Beauftragung des Bundes nichts zu tun (Im Beschluss steht "dem vom Bundesvorstand ernannten Bundesdatenschutzbeauftragten ...) [[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])
*Danke für den Hinweis. Dies war seinerseit seinerzeit und ist bis heute nicht möglich, da kein Audit zugelassen worden ist. Im Übrigen entspricht die Einrichtung der BGS zusammen mit der LGS Berlin nicht den Erfordernissen an eine sichere Umgebung iSd BDSG. Soweit ich weiß, läuft jetzt ein PrüfunfungsverfahrenPrüfungsverfahren. Dass eine Location einer (anderen) Gliederung mitbenutzt wird, hatte insbesondere eine Art Deeskalationcharakter. Die Beschlussvorlage richtet sich im Übrigen nicht nur gegen die Person, sondern auch gegen das Amt. Diese ist daher eine Richtungsentscheidung. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 13:38, 14. Okt. 2014 (CEST)
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