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# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]), jedoch nur zum 1. Teil des Antrags. Zwar ist es nach der Bundessatzung nicht ausgeschlossen, gleichzeitig Mitglied in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe zu sein (§ 2 Abs. 3). Jedoch ist hierbei besondere Sensibilität an den Tag zu legen. Es kann nicht sein, daß ein Mitglied des Vorstandes Zugriff auf die Daten der Piraten hat und gleichzeitig offenbar eine neue Partei o.ä. aufbauen will.
# ???
# ...
|gegner=
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) zum Parteiausschlussverfahren. Herrn Preisendörfer steht es wie allen anderen Piraten frei, sich in einer anderen Partei o.ä. zu engagieren (§ 2 Abs. 3 der Bundessatzung). Hierbei macht es m.E. keinen Unterschied, ob diese Partei bereits besteht oder sich noch im Aufbau befindet.
# ???
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