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→Frage
== Frage ==
Sieht der Vorstand den Aufbau von Parallelstrukturen zum LVBB -Stichwort: Neuer Landesverband- durch Mitglieder des LVBB als "vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung" oder "erheblichen Verstoß gegen Grundsätze" oder "erheblichen Verstoß gegen die Ordnung der Partei" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes an? Wird der Partei nach Ansicht des Vorstandes besonders durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit , z.B. auf Twitter, zu diesem Thema durch Parteimitglieder "schwerer Schaden" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes zugefügt?
Falls ja, welche Maßnahmen wird der Vorstand gegen die beteiligten Parteimitglieder einleiten?