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Vorstand/Anfragen/Nr-00153

1.202 Bytes hinzugefügt, 13:56, 15. Nov. 2014
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|Thema = Finanzüberblick der Piratenpartei Brandenburg aktuell und für die Zukunft!
|Name = [[Benutzer:ThomasG|Thomas Gaul]]
|Status = neubeantwortet
}}
== Antwort ==
Antwort bitte hier rein!Nach der Bundessatzung (Abschnitt B, E § 16) stellt der Schatzmeister jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, siehe "§ 16 Haushaltsplan<br>(1) Der Schatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Schatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen. <br> (2) Der Schatzmeister ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden."<br><br>In der Satzung des Landesverbandes gibt es keine derartige Regelung. Wenn man die Regelung der Bundessatzung auch für Brandenburg anwendet, ist der derzeitige -erst vor rund 3 Monaten gewählte- Schatzmeister der falsche Ansprechpartner für das Kalenderjahr 2014.<br><br>Warum die Vorstandssitzung am 17.10.2014 Unsicherheiten für den Fragesteller aufgezeigt hat, ist unklar. Wie sich aus den auf der Sitzung bekannt gegebenen aktuellen Zahlen unschwer erkennen lässt, gibt es für das laufende Jahr keinen gesonderten Handlungsbedarf. An konkreteren Zahlen für 2015 wird derzeit gearbeitet. Der Haushaltsplan 2015 wird vor Ablauf des Kalenderjahres 2014 veröffentlicht.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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