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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Grundsatzprogrammantrag
|titel=Redaktionelle Änderung der Satzung
|zusammenfassung=Vereinheitlichte Anwendung des Begriffs „Kreisvorstand“.
|text=Der Stadtparteitag möge beschließen, die Satzung des Stadtverbandes Potsdam wie folgt zu ändern:
Der Begriff „Stadtvorstand“ ist durch den Begriff „Kreisvorstand“ in der Satzung zu ersetzen:
Dies betrifft:
§ 4 Absatz 2 Satz 1:<br />
Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand angeordnet.
§ 4 Absatz 6 Satz 1:<br />
Zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden ist der Kreisvorstand nicht befugt.
§ 8 Absatz 1 Satz 1:<br />
Die Hauptversammlung nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
§ 10 Absatz 3<br />
<sup>1</sup>Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. <sup>2</sup>Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. <sup>3</sup>Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|begruendung=Vereinheitlichte Anwendung des Begriffs „Kreisvorstand“. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
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|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Grundsatzprogrammantrag
|titel=Redaktionelle Änderung der Satzung
|zusammenfassung=Vereinheitlichte Anwendung des Begriffs „Kreisvorstand“.
|text=Der Stadtparteitag möge beschließen, die Satzung des Stadtverbandes Potsdam wie folgt zu ändern:
Der Begriff „Stadtvorstand“ ist durch den Begriff „Kreisvorstand“ in der Satzung zu ersetzen:
Dies betrifft:
§ 4 Absatz 2 Satz 1:<br />
Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand angeordnet.
§ 4 Absatz 6 Satz 1:<br />
Zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden ist der Kreisvorstand nicht befugt.
§ 8 Absatz 1 Satz 1:<br />
Die Hauptversammlung nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
§ 10 Absatz 3<br />
<sup>1</sup>Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. <sup>2</sup>Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. <sup>3</sup>Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|begruendung=Vereinheitlichte Anwendung des Begriffs „Kreisvorstand“. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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