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Vorstand/Anfragen/Nr-00054

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Umgang von Vorstandsmitgliedern im Landesverband mit dem Datenschutz
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

A. Hält es der Landesvorstand für mit dem Datenschutz vereinbar, dass Mitglieder von Vorständen (hier aus dem LaVo und aus dem Kreisvorstand des KV HVL)

1. (öffentlich) unter Verwendung des Klarnamens sowie das Amt eines Mitgliedes (Mitglied des LaVo) dessen Twitter - Äußerungen bewerten (so auf der BB ML am 31.01.2013, 21.03 Uhr)

bzw.

2. (öffentlich) unter Verwendung des Klarnamens sowie der Funktion eines Mitgliedes des LaVo einen Antrag auf Ordnungsmassnahme gegen das Vorstandsmitglied des LaVo abstimmen (so aus dem KV HVL auf der ML HVL am 02.02.2013 um 19.45 Uhr) ?

B. Sofern ein solches Verhalten für nicht mit dem Datenschutz vereinbar gehalten wird: Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den LaVo ?

Antwort

  • zu 1) von Clara: Es handelte sich um eine Äußerung, die öffentlich über Twitter getätigt wurden und parteiöffentlich diskuttiert wurden. Daher halte ich eine Stellungnahme vom LaVo in diesem Fall für vertretbar und nötig.
  • von Nadine: Der Klarname war über Twitter einsehbar. Die betreffende Person hat unter seinem Klarnamen getwittert. (Was öffentlich ist, ist öffentlich).

Anm. BDSB. Bitte keine Klarnamen ins Wiki schreiben, sondern nur die Nicks.

  • zu 2) von Clara: Bitte an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, der den Sachverhalt bewerten kann.
  • zu B) sollte der LDSB an uns herantreten, dass eine Handlung von unserer Seite aus nötig ist, werden wir mit Sicherheit tätig werden.